Rechtsprechung
   LAG Hessen, 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20902
LAG Hessen, 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09 (https://dejure.org/2010,20902)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09 (https://dejure.org/2010,20902)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. April 2010 - 17 Sa 1772/09 (https://dejure.org/2010,20902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09
    Es hat sich hierbei insbesondere auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06, C-520/06 - NZA 2009, 135 (Schultz-Hoff)) und die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs nicht erlösche, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - AP BUrlG § 7 Nr. 39) , bezogen.

    18 Die Kammer folgt der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die gesetzlichen Urlaubsabgeltungsansprüche nicht erlöschen, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig sind (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - aaO; BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 477/07 - DB 2009, 2051) .

    Zu den von der Beklagten insoweit erhobenen Einwänden hat das Bundesarbeitsgericht damit bereits Stellung genommen (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - aaO) .

    Auch hierzu hat das Bundesarbeitsgericht zunächst bereits ausgeführt, der Sachgrund für die Ungleichbehandlung der arbeitsfähigen Arbeitnehmer, deren Anspruch zeitlich begrenzt ist, liege in dem mit der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit verbundenen Hindernis, den Urlaubsanspruch zu verwirklichen (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - aaO) .

    Das Erfordernis der Erfüllbarkeit der Freistellung und der Surrogationscharakter des Abgeltungsanspruchs sind wie dargelegt gerade im Gesetzeswortlaut nicht ausdrücklich angelegt und dem Gesetzeszusammenhang auch nicht in einer eine andere Auslegung ausschließenden Weise zu entnehmen (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - aaO) .

    Ab Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens mussten deutsche Arbeitgeber damit rechnen, dass der EuGH die dort gestellten Rechtsfragen abweichend von der bisherigen gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beantworten könnte und Urlaubsansprüche trotz dauerhafter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit noch erfüllt bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden müssen (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - aaO) .

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Hessen, 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09
    Es hat sich hierbei insbesondere auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06, C-520/06 - NZA 2009, 135 (Schultz-Hoff)) und die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs nicht erlösche, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - AP BUrlG § 7 Nr. 39) , bezogen.

    - Nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06, C-520/06 - aaO (Schultz-Hoff)) ist Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses fortgedauert hat, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte, und ist Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen für nicht genommenen Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH steht Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG zwar nationalen Vorschriften oder Gepflogenheiten grundsätzlich nicht entgegen, nach denen während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit kein Urlaub zu gewähren ist, wobei der EuGH hier allerdings bereits die Einschränkung vornimmt, dass der Arbeitnehmer den ihm durch die Richtlinie verliehenen Anspruch während eines anderen Zeitraums ausüben könne (EuGH 20. Januar 2009 - C 350/06, C 520/06 - aaO (Schultz-Hoff) Rn. 29) .

    Andererseits hindert Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG aber auch keine Urlaubsgewährung während bestehender krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (EuGH 20. Januar 2009 - C 350/06, C 520/06 - aaO (Schultz-Hoff) Rn. 31) .

    Sie beruht vielmehr darauf, dass der Arbeitnehmer aus von seinem Willen unabhängigen Gründen nicht in der Lage war, seinen Urlaubsanspruch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich auszuüben und diese Unmöglichkeit der tatsächlichen Urlaubsnahme nicht dazu führen solle, dass ihm jeder Genuss dieses Anspruchs, selbst in finanzieller Form verwehrt werde (EuGH 20. Januar 2009 - C 350/06, C-520/06 - aaO (Schultz-Hoff) Rn. 56 und Rn. 61) .

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Auszug aus LAG Hessen, 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09
    Dementsprechend betraf das Vorabentscheidungsersuchen (LAG Düsseldorf 02. August 2006 - 12 Sa 486/06 - NZA-RR 2006, 628) auch ausdrücklich die Frage der Auslegung von Art. 7 Abs. 1 und 2 RL 2003/88/EG für den Fall, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Invalidität bezieht.

    Bei Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens (LAG Düsseldorf 02. August 2006 - 12 Sa 486/06 - aaO) war der Urlaubsanspruch der Klägerin für 2008 und 2009 unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts noch nicht verfallen.

  • LAG Hamm, 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08

    Urlaubsabgeltung bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit; krankheitsbedingte

    Auszug aus LAG Hessen, 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09
    Der Abgeltungsanspruch knüpft hiernach an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die damit verbundene Unerfüllbarkeit des aufrechterhaltenen Urlaubsanspruchs an, nicht an hypothetische Erfüllbarkeit im Rahmen eines fiktiv fortbestehenden Arbeitsverhältnisses und mögliche Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit (LAG Hamm 29. April 2009 - 18 Sa 1594/08 - n. v., juris) .
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Hessen, 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09
    Das Arbeitsgericht hat ferner zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mangels einer unstreitig nicht erfolgten Leistungsbestimmung nach der Auslegungsregel des § 366 Abs. 2 BGB davon auszugehen sei, dass der Arbeitgeber zunächst auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch und sodann auf den tariflichen/vertraglichen Urlaubsanspruch leistet (BAG 05. September 2002 - 9 AZR 244/01 - AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 17) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 17 Sa 621/09

    Verfall des Urlaubs bei Arbeitsunfähigkeit; Anwendbarkeit von § 366 Abs. 2 BGB

    Auszug aus LAG Hessen, 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09
    Wird der gesetzliche Urlaubsanspruch erfüllt, verbleibt allein der diesen Anspruch übersteigende tarifliche Erholungsurlaub (LAG Berlin-Brandenburg 02. Dezember 2009 - 17 Sa 621/09 - n. v., juris) .
  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 290/90

    Bestimmungspflicht des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09
    Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber bei inhaltlich unterschiedlicher Leistung aufgrund verschiedener Anspruchsgrundlagen eine Leistungsbestimmung zu treffen hat (BAG 01. Oktober 1991 - 9 AZR 290/90 - AP BUrlG § 7 Nr. 12) .
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 477/07

    Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09
    18 Die Kammer folgt der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die gesetzlichen Urlaubsabgeltungsansprüche nicht erlöschen, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig sind (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - aaO; BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 477/07 - DB 2009, 2051) .
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 760/10

    Mindest- und Mehrurlaub - Tilgungsbestimmung

    Treffen gesetzliche und tarif- oder arbeitsvertragliche Erholungsurlaubsansprüche zusammen, handelt es sich, soweit sich diese Ansprüche decken, grundsätzlich nicht um selbstständige Urlaubsansprüche (vgl. Hessisches LAG 26. April 2010 - 17 Sa 1772/09 -; LAG Berlin-Brandenburg 2. Dezember 2009 - 17 Sa 621/09 - zu II 1 der Gründe; Natzel NZA 2011, 77, 78; Powietzka/Rolf BUrlG § 1 Rn. 4) .
  • LAG Düsseldorf, 30.09.2010 - 5 Sa 353/10

    Urlaubsabgeltung bei tariflichem Mehrurlaub; Anwendung allgemeiner

    Das Landesarbeitsgericht Hessen (Urteil vom 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09 - n. v.) hat ausgeführt, dass der gesetzliche und der tarifliche Urlaubsanspruch gemeinsam einen einheitlichen Anspruch auf Erholungsurlaub bildeten.
  • LAG Hamm, 03.07.2014 - 16 Sa 288/14

    Jubiläumszuwendungen

    Der Anspruch auf diese Leistung ist lediglich auf unterschiedliche Grundlagen gestützt, es besteht Anspruchskonkurrenz (so auch LAG Köln vom 19.08.2011, 12 Sa 110/11; LAG Hessen vom 26.04.2010, 17 Sa 1772/09, jeweils juris).
  • LAG Köln, 19.08.2011 - 12 Sa 110/11

    Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

    Wird der gesetzlicher Urlaubsanspruch erfüllt, verbleibt allein der diesen Anspruch übersteigende tarifliche Erholungsurlaub (LAG Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2009 - 17 Sa 621/09 - Rdnr. 19 nach Juris; Hessisches LAG vom 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09 - Rdnr. 33 nach Juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - 3 Sa 338/10

    Urlaubsabgeltung bei vertraglichen Mehrurlaub - Verfall - Erfüllung -

    Das Landesarbeitsgericht Hessen (Urteil vom 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09 - n.V.) hat ausgeführt, dass der gesetzliche und der tarifliche Urlaubsanspruch gemeinsam einen einheitlichen Anspruch auf Erholungsurlaub bildeten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht